§ 1 Die Firma SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer ist als Makler gewerbsmäßig tätig. Der Maklervertrag mit der Firma SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder stillschweigen durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande.
§ 2 Für den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages ist vom Käufer eine Provision in Höhe von je 3,57% des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften zu zahlen. Abweichende Provisionsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57% vom Kaufpreis.
§ 3 Die Provision ist verdient und fällig, sobald ein rechtswirksamer Kauf- oder Mietvertrag zustande gekommen ist. Hierfür ist es notwendig, aber auch ausreichend, wenn die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer zumindest mitursachlich für das Zustandekommen des Hauptvertrages gewesen ist.
§ 4 Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt. (z.B. Abschluss eines Kaufvertrages anstelle eines Mietvertrages).
§ 5 Die Firma SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsschrift zu erhalten. Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Firma SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlusspreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.
§ 6 Die Schmidlkofer Immobilien Florian Schmidlkofer darf als Makler für beide Seiten des abzuschließenden Vertrages provisionspflichtig tätig werden.
§ 7 Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der Schmidlkofer Immobilien Florian Schmidlkofer.
§ 8 Die Angaben und Mitteilungen der SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer sind streng vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten führt in voller Höhe zur Provisionspflicht, wenn der Hauptvertrag von demjenigen abgeschlossen wird, an den die Information weitergegeben wird.
§ 9 Die Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers bzw. des Vermieters gemacht. Für die Richtigkeit übernimmt die SchmidlkoferImmobilien Florian Schmidlkofer keine Haftung. Spätere und ergänzende Informationen werden von uns unter dem gleichen Vorbehalt erteilt.
§ 10 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Landshut als vereinbart.